FACHÜBERSETZERTEAM

 

CHRISTIANE SCHÜTTE-BEHRENDS

 

 

 

DIPL. ÜBERSETZERIN

 

DIPL. DOLMETSCHERIN

 

ERMÄCHTIGT UND BEEIDIGT FÜR NIEDERLÄNDISCH/FLÄMISCH UND DEUTSCH  

 

Profil

Leistungen

Vergütung

Referenzen

Kontakt

Start

   

 

 

Die Abrechnung von Übersetzungen erfolgt in Deutschland meist nach der Zeilenanzahl der Zielsprache. Die Zeilenlänge beträgt normalerweise 50 bis 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Abrechnung nach der Anzahl Wörter der Ausgangssprache kann - falls erwünscht - ebenfalls erfolgen. Abhängig von dem jeweiligen Projekt dürfte sich mitunter eine Abrechnung nach Zeitaufwand als sinnvollste - und für den Kunden günstigste - Lösung erweisen. 

Eventuell anfallende Beglaubigungsgebühr. 

Senden Sie uns einfach unverbindlich das zu übersetzende Dokument zu - wir unterbreiten Ihnen gerne einen kostenlosen Voranschlag.

 

 
 
 

 

 (c) 2011 Christiane Schütte-Behrends

IMPRESSUM