|
Die Abrechnung von Übersetzungen erfolgt in Deutschland
meist nach der Zeilenanzahl der Zielsprache. Die Zeilenlänge beträgt
normalerweise 50 bis 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Abrechnung
nach der Anzahl Wörter der Ausgangssprache kann - falls erwünscht -
ebenfalls erfolgen. Abhängig von dem jeweiligen Projekt dürfte sich
mitunter eine Abrechnung nach Zeitaufwand als sinnvollste - und für
den Kunden günstigste - Lösung erweisen.
Eventuell anfallende Beglaubigungsgebühr.
Senden Sie uns einfach unverbindlich das zu
übersetzende Dokument zu - wir unterbreiten Ihnen gerne einen
kostenlosen Voranschlag.
|